Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

vom 1. Januar 2007 der Firma Gerhart Schulze GmbH,
ACE Heft- und Nageltechnik, Hamburg

- im folgenden Verkäuferin genannt.


§ 1 Anerkennung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Verkäuferin sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Liefer- und Leistungszeit

1. Die von der Verkäuferin genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Verladestelle der Verkäuferin verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung und/oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

4. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

5. Sofern die Verkäuferin die Nichteinhaltung der verbindlich zugesagten Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Käufer einen Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der von Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

§ 3 Lieferung, Frachtkosten

1. Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Käufers ab Werk. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Aufforderung des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen.

2. Lieferungen frei Empfangstation oder frei Haus erfolgen nur aufgrund schriftlicher Zusagen und nur bei den zugrundegelegten Mindestabnahmen. In den Fällen, in denen die Verkäuferin Frachtzahler ist, bestimmt sie, unabhängig anderslautender Bedingungen des Käufers den Versandweg. Express- und Schnellsendekosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 4 Teillieferungen

Teillieferungen sind jederzeit zulässig. Wünscht der Käufer Teillieferungen vor Ablauf der Lieferfrist, so hat er die Frachtkosten dieser Teillieferungen zu tragen, auch wenn für die Gesamtlieferung frachtfreier Versand vereinbart wurde.

§ 5 Verpackung

Die Kosten für die Verpackung trägt der Käufer. Das Verpackungsmaterial geht in das Eigentum des Käufers über. Eine Rücknahme des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen.

§ 6 Preise

1. Die in den Preislisten, Angeboten und Rechnungen der Verkäuferin genannten Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung. Die Preise für Heftklammern, Magazinnägel und Magazinstifte gelten per 1.000 Stück. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

2. Der Mindestauftragsnettowert beträgt pro Sendung EURO 100,--(ausgenommen Ersatzteile und Reparaturen). Bei Unterschreitung wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,-- erhoben.

3. Angebote und übersandte Preislisten gelten mindestens 1 Monat seit Absendung. Preiserhöhungen können aufgrund der Vielzahl der Artikel verschiedener Herkunft nicht automatisch und sofort mitgeteilt werden. Bei Bedarf empfiehlt sich eine Preisrückfrage.

4. Auf- und Abrundungen auf volle Schachtel- bzw. Umkartoneinheiten sind zulässig. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 25 %, speziell bei Sonderanfertigungen von Heftklammern und Nägeln behält sich die Verkäuferin vor.

§ 7 Zahlung

1. Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto. Rechnungsbeträge unter EURO 100,--, sowie Ersatzteillieferungen und Reparaturen sind sofort fällig und ohne Abzug von Skonto zahlbar. Abweichend hiervon hat die Verkäuferin das Recht, die Ware per Nachnahme oder Vorkasse zu versenden; das gilt grundsätzlich für Neukunden.

2. Bei Überschreiten des Zahlungsziels behält sich die Verkäuferin vor, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Referenzsatz der EZB zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

3. Zahlungen durch Scheck oder Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht an Zahlungsstatt entgegen genommen. Zur Bezahlung mit Wechsel ist die vorherige Zustimmung der Verkäuferin einzuholen. Evtl. hierdurch entstehende Kosten werden dem Käufer berechnet.

4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst, seine Zahlungen einstellt oder wenn der Verkäuferin andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Verkäuferin berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie die Schecks oder Wechsel angenommen hat. Die Verkäuferin ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

5. Die Verkäuferin ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auch die Zinsen und dann auf die Hauptforderung zu verrechnen.

§ 8 Mahnungen

Die Kosten für jede Mahnung werden mit EURO 5,-- zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal in Rechnung gestellt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller bereits entstandenen und künftig noch entstehenden Forderungen aus Warenlieferungen innerhalb bestehender Geschäftsverbindungen Eigentum der Verkäuferin.

2. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für die Verkäuferin als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Eigentum der Verkäuferin durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Verkäuferin übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum der Verkäuferin unentgeltlich. Ware, an der der Verkäuferin Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt ihn widerruflich, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Anforderung der Verkäuferin hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und ihr die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und sie unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. 5, Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 10 Gewährleistung

1. Soweit nicht im Einzelfall ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) vorliegt, leistet die Verkäuferin Gewähr für die Mangelfreiheit der von ihr verkauften neuen Sachen für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung, bei Verkauf gebrauchter Sachen ist eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Im Falle eines Verbrauchgüterkaufes (§ 474 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung bei Verkauf neuer Sachen, ein Jahr bei Verkauf gebrauchter Sachen.

2. Für Baustoffe im Sinne des § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB leistet die Verkäuferin Gewähr für die Zeit von 5 Jahren, sofern der Baustoff ordnungsgemäß (trocken) gelagert, sowie in der üblichen und vorgesehenen, den Regeln der Bautechnik entsprechenden Weise verwendet wird und ein Mangel der bei der Verkäuferin erworbenen Baustoffe zu einem Mangel eines Bauwerkes führt.

3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Verkäuferin oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

4. Waren, die Mängel aufweisen oder denen zugesicherte Eigenschaften fehlen, werden nach Wahl der Verkäuferin unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

5. Mängel müssen der Verkäuferin innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware beim Käufer, in jedem Fall jedoch vor Weiterverarbeitung oder Weitervergabe unter genauer Angabe der Mängel mitgeteilt werden. Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Untersuchung nicht zu erkennen sind, können nur dann gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Absendung der Ware zugeht.

6. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile.

7. Die Gewährleistungsansprüche gegen die Verkäuferin stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 11 Abrufaufträge

Abrufaufträge gelten grundsätzlich für die Dauer von 12 Monaten. Werden innerhalb dieses Zeitraumes die bestellten Waren nicht abgenommen, hat die Verkäuferin das Recht, dem Käufer die noch nicht abgenommene Ware zuzusenden. Der Käufer ist zur Abnahme und zur Zahlung verpflichtet.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Verkäuferin als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder durch ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 14 Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.